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Für Ihre Steuern haben wir die Lösung

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Jahresabschluss

Die Erstellung von Jahresabschlüssen erfolgt unter Beachtung der handelsrechtlichen und steuerrechtlichen Vorschriften. Auf Grund der steuerverschärfenden Gesetzgebung gehen dabei Steuerrecht und Handelsrecht immer mehr auseinander und zwingen zur Erstellung einer Handelsbilanz und einer davon abweichenden Steuerbilanz. Für das Finanzamt erfolgt die Erstellung in elektronischer Form (E-Bilanz).

Berechnungen mit Taschenrechner und Laptop -

Die Bilanzierung wird immer stärker zu einer Optimierungsentscheidung zwischen dem Wunsch, einerseits wirtschaftliche Stärke zu demonstrieren und andererseits durch einen möglichst niedrigen Gewinn die Steuerbelastung zu reduzieren. Wir unterstützen Sie bei dieser Aufgabe mit viel Fingerspitzengefühl und stehen auf Ihren Wunsch auch Ihrer Hausbank für ein Gespräch zur Verfügung. Dabei profitieren unsere Mandanten auch von unserer über lange Jahre aufgebauten Reputation.

Bestandteil der von uns erstellten Jahresabschlüsse sind so genannte Bescheinigungen. Je nach Umfang der im Rahmen der Jahresabschlusserstellung durchgeführten Prüfungshandlungen werden die Bescheinigungen formuliert. Kreditinstitute verlangen häufig Jahresabschlüsse mit Plausibilitätsbeurteilungen. Die Spannbreite reicht von “einfachen“ Bescheinigungen für die Erstellung von Jahresabschlüssen ohne Prüfungshandlungen bis hin zu Bescheinigungen, die in der Qualität einem Bestätigungsvermerk nahe kommen, da umfangreiche Prüfungshandlungen durchgeführt wurden.

Vereinbaren Sie einen Termin mit unseren Experten, wir freuen uns auf Ihren Besuch!

Leistungsangebot

  • Erstellung der Bilanzen und der GuV (nach Steuerrecht und nach Handelsrecht – soweit notwendig)
  • Erstellung des Berichtes (soweit notwendig)
  • Erstellung des Anhanges (soweit notwendig)
  • Für Unternehmen, die im Handels- oder Genossenschaftsregister registriert sind: Übermittlung der offenlegungspflichtigen Bilanzdaten an den elektronischen Bundesanzeiger
  • Führung der Anlagenbuchhaltung
  • Erstellung einer Aufstellung zum Investitionsabzugsbetrages (soweit steuerlich möglich)
  • Berechnung der Steuern und Erstellung der Steuererklärungen (Gewerbesteuer, Körperschaftsteuer, Umsatzsteuer, Einkommensteuer)
  • Planung des Ergebnisses mit Hilfe der steuerlichen und handelsrechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten
  • Jahresendgespräch nach der Fertigung der Steuererklärung zur Feststellung der vorläufigen Steuerlast und der endgültigen steuerlichen Gestaltung soweit diese Daten vorliegen
  • Ausschüttungsplanung und Gestaltung für Kapitalgesellschaften
  • Erstellung der Steuerbescheinigungen und der Kapitalertragsteueranmeldungen bei Kapitalgesellschaften
  • Elektronische Übermittlung der Steuererklärungen und Bilanzen an das Finanzamt, soweit die Finanzverwaltung die technischen Voraussetzungen geschaffen hat
  • Dauerhafte Speicherung Datenbereithaltung innerhalb der 10-jährigen Aufbewahrungsfrist z.B. für Betriebsprüfungen des Finanzamtes im Rechenzentrum der Datev eG
  • Unterstützung bei Betriebsprüfungen

Einnahme-Überschuss-Rechnung

Bei der Erstellung dieser Abschlussform werden die Einnahmen eines Jahres den Ausgaben des Jahres gegenüber gestellt und so das steuerliche Ergebnis ermittelt.

Selbstverständlich steht dabei für uns die optimale Ausnutzung aller steuerlichen Möglichkeiten im Vordergrund unserer Arbeit.

Steuerlichen Möglichkeiten

  • Erstellung der Einnahme-Überschuss-Rechnung (auf dem Formular EÜR der Finanzverwaltung)
  • Führung der Anlagenbuchhaltung
  • Erstellung eines Anlageverzeichnisses
  • Erstellung einer Aufstellung zum Investitionsabzugsbetrages (soweit steuerlich möglich)
  • Berechnung der Steuern und Erstellung der Steuererklärungen (Gewerbesteuer, Umsatzsteuer, Einkommensteuer)
  • Planung des Ergebnisses mit Hilfe der steuerlichen Gestaltungsmöglichkeiten
  • Jahresendgespräch nach der Fertigung der Steuererklärung zur Feststellung der vorläufigen Steuerlast und der endgültigen steuerlichen Gestaltung mit einer betriebswirtschaftlichen Analyse der Ergebnisse der letzten 3 Geschäftsjahre (soweit diese Daten vorliegen)
  • Elektronische Übermittlung der Steuererklärungen an das Finanzamt, soweit die Finanzverwaltung die technischen Voraussetzungen geschaffen hat
  • Dauerhafte Speicherung Datenbereithaltung innerhalb der 10-jährigen Aufbewahrungsfrist z.B. für Betriebsprüfungen des Finanzamtes im Rechenzentrum der Datev eG
  • Unterstützung bei Betriebsprüfungen
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