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Wir wünschen Ihnen eine besinnliche Weihnachtszeit und einen guten Start ins neue Jahr!

Ab dem 1. Januar 2025 finden Sie unsere Kanzlei in Bernstadt unter einer neuen Adresse:

Görlitzer Straße 1, 02748 Bernstadt.

Bitte beachten Sie, dass unsere Kanzlei während der Weihnachtszeit vom 23.12.2024 bis 01.01.2025 geschlossen ist.

Ab dem 2. Januar 2025 sind wir wieder wie gewohnt gerne für Sie da.

Grafik: Weihnachtsbaum -

Für Ihre Steuern haben wir die Lösung

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EU beschließt Bargeld-Obergrenzen

Bargeld-Obergrenzen

Obergrenzen für Bargeldzahlungen gibt es aktuell u. a. in Griechenland (€ 500,00) oder in Kroatien (€ 15.000,00). In Deutschland gilt aktuell ab € 10.000,00 eine Ausweis- und Nachweispflicht für die Herkunft des Geldes.

EU-Regelung

EU-Parlament und EU-Rat haben sich Mitte Januar 2024 auf ein Verbot von Barzahlungen über € 10.000,00 in allen Mitgliedstaaten geeinigt. Bargeschäfte darüber sollen künftig nicht mehr erlaubt sein. Zudem sollen bereits ab Barzahlungen von € 3.000,00 die Daten der Käuferinnen und Käufer für spätere Rückverfolgungszwecke erfasst werden. Die EU-weite Einführung von Bargeld-Obergrenzen geht zurück auf einen Vorschlag der EU-Kommission zur Bekämpfung von Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung und der Umgehung von Sanktionen. Die Obergrenze soll es Kriminellen erschweren, große Bargeldsummen zu bewegen. Die Bargeld-Obergrenze gilt nur innerhalb der EU-Staaten, nicht beispielsweise für die Schweiz.

Stand: 27. März 2024

Bild: VAKSMANV - stock.adobe.com

Erscheinungsdatum:

Trotz sorgfältiger Datenzusammenstellung können wir keine Gewähr für die vollständige Richtigkeit der dargestellten Informationen übernehmen. Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen im Rahmen unserer Berufsberechtigung jederzeit gerne für eine persönliche Beratung zur Verfügung.

© vegefox.com - stock.adobe.com

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