Seitenbereiche

Wir wünschen Ihnen eine besinnliche Weihnachtszeit und einen guten Start ins neue Jahr!

Ab dem 1. Januar 2025 finden Sie unsere Kanzlei in Bernstadt unter einer neuen Adresse:

Görlitzer Straße 1, 02748 Bernstadt.

Bitte beachten Sie, dass unsere Kanzlei während der Weihnachtszeit vom 23.12.2024 bis 01.01.2025 geschlossen ist.

Ab dem 2. Januar 2025 sind wir wieder wie gewohnt gerne für Sie da.

Grafik: Weihnachtsbaum -

Für Ihre Steuern haben wir die Lösung

Haben Sie Fragen zu einem Thema oder unserer Kanzlei? Kontaktieren Sie uns einfach und füllen Sie unser Kontaktformular aus! Wir freuen uns auf Ihre Nachricht!

Steuererleichterungen in der Corona-Pandemie in 2021

Steuerstundungen

Von der Coronavirus-Pandemie wirtschaftlich besonders betroffene Steuerpflichtige (insbesondere Unternehmer und Soloselbstständige) können bis zum 31.3.2021 Anträge auf Stundung der bis zum 31.3.2021 fälligen Steuern stellen. Voraussetzung ist eine ausreichende Darlegung der entsprechenden wirtschaftlichen Verhältnisse. Stundungen sind längstens bis zum 30.6.2021 möglich, wobei in begründeten Einzelfällen mit Ratenzahlungen verbundene Anschlussstundungen bis zum 31.12.2021 gewährt werden (BMF-Schreiben vom 22.12.2020 IV A 3 - S 0336/20/10001:025 Ziffer 1.1 und 1.2). Hierzu müssen die finanziellen Schäden nicht im Einzelnen nachgewiesen werden.

Vollstreckungsmaßnahmen

Die Finanzämter verzichten auf Vollstreckungsmaßnahmen für bis zum 31.3. 2021 fällige Steuern, sofern der Steuerschuldner von der Pandemie „nachweislich unmittelbar und nicht unerheblich negativ wirtschaftlich betroffen“ ist. Säumniszuschläge werden bis 30.6.2021 nicht festgesetzt.

Vorauszahlungen

Die Finanzverwaltung setzt für die „nachweislich unmittelbar und nicht unerheblich negativ wirtschaftlich betroffenen Steuerpflichtigen“ die Vorauszahlungen auf die Einkommen- und Körperschaftsteuer 2021 auf Antrag herab. Anträge können bis zum 31.12.2021 unter Darlegung der wirtschaftlichen Verhältnisse gestellt werden.

Stand: 26. Januar 2021

Bild: Marcus Krauss - stock.adobe.com

Erscheinungsdatum:

Trotz sorgfältiger Datenzusammenstellung können wir keine Gewähr für die vollständige Richtigkeit der dargestellten Informationen übernehmen. Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen im Rahmen unserer Berufsberechtigung jederzeit gerne für eine persönliche Beratung zur Verfügung.

Illustration

Haben Sie eine Frage zum Thema? Wir sind Ihr Steuerberater in Löbau und Bernstadt und kümmern uns um Ihre Anliegen. Vereinbaren Sie ein Erstgespräch, wir freuen uns Sie kennenzulernen.

Weitere Artikel zu diesem Thema

Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite
Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.