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Wir wünschen Ihnen eine besinnliche Weihnachtszeit und einen guten Start ins neue Jahr!

Ab dem 1. Januar 2025 finden Sie unsere Kanzlei in Bernstadt unter einer neuen Adresse:

Görlitzer Straße 1, 02748 Bernstadt.

Bitte beachten Sie, dass unsere Kanzlei während der Weihnachtszeit vom 23.12.2024 bis 01.01.2025 geschlossen ist.

Ab dem 2. Januar 2025 sind wir wieder wie gewohnt gerne für Sie da.

Grafik: Weihnachtsbaum -

Für Ihre Steuern haben wir die Lösung

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Pauschbeträge für Ehrenämter und Übungsleiter 2021

Ehrenamtspauschalen

Ehrenamtlich Engagierte können ab 2021 für eigene Aufwendungen eine steuerfreie Aufwandsentschädigung von € 840,00 (bisher € 720,00) erhalten (§ 3 Nr. 26a Satz 1 Einkommensteuergesetz- EStG). Voraussetzung ist, dass der Ehrenamtliche im Dienst oder Auftrag einer juristischen Person des öffentlichen Rechts steht.

Übungsleiterfreibetrag

Der Übungsleiterfreibetrag beträgt seit 1.1.2021 € 3.000,00 (bis 2020: € 2.400,00, § 3 Nr. 26 Satz 1 EStG). Vom Übungsleiterfreibetrag profitieren Trainer, die nebenberuflich in Sportvereinen tätig sind, Ausbilder bei Freiwilligen Feuerwehren, der DLRG usw. oder sonstige ehrenamtlich Engagierte in gemeinnützigen Einrichtungen oder in der Pflege alter, kranker oder behinderter Menschen.

Stand: 26. Januar 2021

Bild: NicoElNino - stock.adobe.com

Erscheinungsdatum:

Trotz sorgfältiger Datenzusammenstellung können wir keine Gewähr für die vollständige Richtigkeit der dargestellten Informationen übernehmen. Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen im Rahmen unserer Berufsberechtigung jederzeit gerne für eine persönliche Beratung zur Verfügung.

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