Regelbedarfe und Grundsicherung
Zum 1.1.2020 erhalten Arbeitslosengeld- und Sozialhilfeempfänger sowie Bezieher einer Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung 1,88 % mehr Geld.
Ältere Kinder und Jugendliche
Die Leistungen für ältere Kinder und Jugendliche steigen um jeweils € 6,00 auf € 308,00 und € 328,00. Für Kinder bis zu sechs Jahren erhöht sich der Satz auf € 250,00 (plus € 5,00).
Stand: 18. Dezember 2019
Erscheinungsdatum:
Trotz sorgfältiger Datenzusammenstellung können wir keine Gewähr für die vollständige Richtigkeit der dargestellten Informationen übernehmen. Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen im Rahmen unserer Berufsberechtigung jederzeit gerne für eine persönliche Beratung zur Verfügung.
Haben Sie eine Frage zum Thema? Wir sind Ihr Steuerberater in Löbau und Bernstadt und kümmern uns um Ihre Anliegen. Vereinbaren Sie ein Erstgespräch, wir freuen uns Sie kennenzulernen.