Seitenbereiche

Für Ihre Steuern haben wir die Lösung

Haben Sie Fragen zu einem Thema oder unserer Kanzlei? Kontaktieren Sie uns einfach und füllen Sie unser Kontaktformular aus! Wir freuen uns auf Ihre Nachricht!

Rückstellungen für Arbeitszeit

Überstunden

Arbeitgeber müssen im Jahresabschluss regelmäßig Rückstellungen für Überstunden ihrer Mitarbeiter bilden. Dabei muss die Anzahl der Überstunden auf Monate umgerechnet und mit dem Gehalt multipliziert werden. Die Arbeitgeberkosten sind hinzuzurechnen.

Minusstunden

Hat ein Arbeitnehmer Minusstunden, muss nichts gebucht werden. Es ist keine Saldierung mit Plus- und Minusstunden vorzunehmen. Arbeitnehmer mit Minusstunden müssen stattdessen ganz einfach nicht im Abschluss erscheinen.

Ausnahme:

Der Arbeitgeber hat bei vorzeitigem Ausscheiden seines Arbeitnehmers einen Anspruch auf Rückzahlung des Gehalts (Finanzgericht Berlin-Brandenburg 6 K 2028/06).

Stand: 25. Februar 2020

Bild: Finanzfoto - Fotolia.com

Erscheinungsdatum:

Trotz sorgfältiger Datenzusammenstellung können wir keine Gewähr für die vollständige Richtigkeit der dargestellten Informationen übernehmen. Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen im Rahmen unserer Berufsberechtigung jederzeit gerne für eine persönliche Beratung zur Verfügung.

Illustration

Haben Sie eine Frage zum Thema? Wir sind Ihr Steuerberater in Löbau und Bernstadt und kümmern uns um Ihre Anliegen. Vereinbaren Sie ein Erstgespräch, wir freuen uns Sie kennenzulernen.

Weitere Artikel zu diesem Thema

Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite
Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.