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Wir wünschen Ihnen eine besinnliche Weihnachtszeit und einen guten Start ins neue Jahr!

Ab dem 1. Januar 2025 finden Sie unsere Kanzlei in Bernstadt unter einer neuen Adresse:

Görlitzer Straße 1, 02748 Bernstadt.

Bitte beachten Sie, dass unsere Kanzlei während der Weihnachtszeit vom 23.12.2024 bis 01.01.2025 geschlossen ist.

Ab dem 2. Januar 2025 sind wir wieder wie gewohnt gerne für Sie da.

Grafik: Weihnachtsbaum -

Für Ihre Steuern haben wir die Lösung

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Pflichtinhalt einer Rechnung

Pflichtangaben

Gemäß § 14 Abs. 4 Umsatzsteuergesetz (UStG) müssen Rechnungen neben dem vollständigen Namen und der Anschrift des leistenden Unternehmers (Rechnungsaussteller) und des Leistungsempfängers sowie der Steuernummer oder der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer auch detaillierte Angaben über „Menge und die Art (handelsübliche Bezeichnung) der gelieferten Gegenstände oder den Umfang und die Art der sonstigen Leistung“ enthalten (§ 14 Abs. 4 Satz 1 Nr. 5 UStG). Allgemeine Angaben, wie etwa „Produktverkäufe“ erfüllen diese formellen Voraussetzungen nicht. Abrechnungsdokumente mit solchen allgemeinen Angaben können daher keine Rechnungen sein, die zum Vorsteuerabzug berechtigen, wie der Bundesfinanzhof (BFH) entschieden hat (Urteil vom 12.3.2020- V R 48/17).

Keine nachträgliche Berichtigung

Der BFH hat außerdem eine Berichtigung/Ergänzung solcher Abrechnungsdokumente zur nachträglichen Erlangung eines Vorsteuervergütungsanspruchs nicht für zulässig erachtet. Im Streitfall wurden die mangelhaften Angaben über „Produktverkäufe“ nachträglich durch eine Liste der erworbenen Wirtschaftsgüter ergänzt.

Fazit

Weist ein als „Rechnung“ deklariertes Dokument derartige Formmängel auf, dass es nicht als Rechnung angesehen werden kann, besteht auch bei nachträglichen Ergänzungen/Berichtigungen kein Vorsteuerabzugsanspruch.

Stand: 28. September 2020

Bild: Pixelot - stock.adobe.com

Erscheinungsdatum:

Trotz sorgfältiger Datenzusammenstellung können wir keine Gewähr für die vollständige Richtigkeit der dargestellten Informationen übernehmen. Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen im Rahmen unserer Berufsberechtigung jederzeit gerne für eine persönliche Beratung zur Verfügung.

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